Das Areal ist grundsätzlich erschlossen. Es war bisher der Gewerbezone zugeteilt. Die kantonal vorgeschriebenen Waldabstände, die 10-Meter-Uferschutzzone sowie der 5-Meter-Strassenabstand legen den Rahmen einer möglichen Bebauung der Arealfläche fest, ohne die Nutzung wesentlich einzuschränken. Im Gegenteil: Die Waldstücke gliedern das Gelände angenehm, schaffen kleinere Kammern und zeigen die Qualität des Areals zum Beispiel für die Nutzung als Klinik, Schulungs- oder Forschungszentrum, aber auch für andere Nutzungen deutlich auf.
Mitte Dezember 2004 erfolgte hierzu eine amtliche, provisorische Waldfeststellung. Des Weiteren wurden alle Planungsämter in die Promotion einbezogen.
Auf den bebaubaren Flächen können ungefähr 25.000 bis 30.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) projektiert werden – entsprechend sind rund 90.000 bis 110.000 m 3 Bauvolumen realisierbar. Dies entspricht einem Anlagevolumen von rund CHF 120 Mio.
Abstände, Regulation
Folgende Abstände definieren den Rahmen für einen Bebauungsplan:
Waldabstand 10 m (= Bauverbot)
Äusserer Waldabstand weitere 10 m (=für Bauten mit nichtständigem Personenaufenthalt)
Uferschutzzone ca.10 m (= Bauverbot)
Strassenabstand 5 m (Bauverbot oberirdisch)
Uferweg 1,5 m in Uferschutzzone (frei positionierbar)
Schematische Gliederung der Bebauungsstudie, in der die einzelnen Baufelder erkenntlich werden. Die gelb hervorgehobenen Gebäude sind schon bestehend und können je nach Konzept integriert werden. Das Haupthaus ist erhaltenswert.
Hinweise auf Optionen:
Haltestelle der Eisenbahnlinie der Zentralbahn (auf Verlangen)
Kursschiff-Station BLS (auf Verlangen)
"H": Helilandeplatz (auf Dach Hauptbau)
Lift: offener Schräglift (Eingangsplattform zur Moosplatte am See)